September 7, 2011
Weiteres zum Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms 0
Nach und nach kocht das Thema „Bluttests zur Früherkennung des Down-Syndroms“ in der Presse-Öffentlichkeit hoch. Die einschlägigen Organisationen, Personen und Gruppen haben mittlerweile die ersten Reaktionen geliefert. Um die Informationen etwas zu bündeln, führe ich hier einige Links auf.
Presse:
- Zeit: Früher erkennen – 2011, Lebenslügen – 2011, Schwanger auf Bewährung – 2001 lesenswert um sich in Erinnerung zu rufen, wie es um die Pränataldiagnostik vor zehn Jahren stand.
- Tagesspiegel: Down-Syndrom : Heftige Kritik an Schavan
- Stuttgarter Zeitung: Neuer Test sorgt für Wirbel – Stuttgarter Zeitung
- Taz: Bluttest auf Trisomie 21
- Sächsische Zeitung: Krank oder einfach nur anders?
- Augsburger Allgemeine: Das ist Behinderten-Diskriminierung in schlimmster Form
- Frankfurter Rundschau: Umstrittener Bluttest
- DocCheck News: Rasterfahndung im Uterus
Verbände (es sind nicht wirklich Verbände, aber verbandsnahe Publikationen):
- Scharfe Kritik an Entwicklung eines Gentests in Deutschland
- Streit um neuen Gentest für ungeborene Kinder
- Geschlechtstest: Ethisch höchst bedenklich – 2007
- Ministerium fördert neuen Down-Syndrom-Test: Schlicht ein Skandal!
- Stellungnahme des DS-Infocenter
Das entwickelnde Unternehmen:
- Erfolgreicher Start der klinischen Validierungsstudie für nicht-invasiven
pränatalen Diagnostiktest zur Bestimmung von Trisomie 21
(etwas runterscrollen)
Informationen zur Pränataldiagnostik:
- Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
- Down Syndrome Research and Treatment Foundation
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei
Menschen
(besonders Abschnitt 2 § 9-11) - Projekt zur Beratung bei pränataler Diagnostik gestartet
Meines Erachtens nach ist die Diskussion um die Technik müßig. Diskutiert werden muss über die Pränataldiagnostik als solche, und über die genaue Ausführung der im Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen festgelegten Bestimmungen.
Diese sind wichtig – und aus meiner Sicht muss sich jede Ärztin und jeder Arzt an ihnen messen lassen. Angefangen über die Einwilligung zu solchen Untersuchungen bis hin zur vorgeschriebenen Bedenkzeit.
Ärztinnen und Ärzte, die sich daran nicht halten, begehen einen Gesetzverstoß. Und der muss bestraft werden. Angefangen bei Ordnungsgeldern bis hin zur Aberkennung der Approbation.
Wie genau bestraft werden kann, steht im Gesetz.
Zitat Abschnitt 7, §25 Strafvorschriften: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 2, oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 eine genetische Untersuchung oder Analyse ohne die erforderliche Einwilligung vornimmt.
Die Tat nur auf Antrag verfolgt und den kann nur die Schwangere stellen.
Das gilt allerdings nur für die genetischen Untersuchungen und nicht für andere Pränataldiagnostik (Nackenfaltenmessung etc.) und das ist nicht ausreichend.
Pränataldiagnostik muss strengen Regeln unterworfen sein. Immer und überall. Strafbewehrt.
Nur so kann das ganze Thema in erträgliche Bahnen gelenkt werden.
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